Elterngeld im Landkreis Stade

Das Elterngeld im Landkreis Stade wird beim Jugendamt des Landkreises Stade in Ottenbeck/Stade beantragt. Vorher muß ein Formular ausgefüllt werden. Das kann online geschehen auf einem interaktiven Formular für Geburten ab 2013 des niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen und Familie .

 

Zur Vermittlung bei Unstimmigkeiten können sich die Eltern wenden an das Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, 30001 Hannover, Postfach 141,Tel.: 05 11/12 00


Wie hoch ist das Elterngeld?

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Die Elterngeldberechnung ist gar nicht so leicht. Zu beachten ist, dass es ab dem 1. Januar 2013 wichtige Neuregelungen gibt, die die Berechnung pauschalieren, vor allem für Selbstständige: Das Einkommen während des Elterngeldbezuges wird weiterhin anhand von Einnahmen- und Überschuss - Rechnungen ermittelt. Diese Ermittlung wird jedoch erleichtert, da als Betriebsausgaben eine Pauschale von 25 Prozent der Einnahmen angesetzt werden kann.

 

Die beste Erstübersicht gibt es auf der Seite des Bundesfamilienministeriums.

Sehr hilfreich ist auch der Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums, der schon die Änderungen am dem 1. Januar 2013 berücksichtigt.

 


Keine Berücksichtigung der steuerfreien Pauschalen beim Elterngeld

Das Ergebnis des Urteils ist ungerecht und eine typische Frauenfalle! Eine Mutter, die vor der Geburt des Kindes 1.250 Euro netto und 150 Euro aus einer Übungsleiterpauschale (z.B. VHS Dozentin, oder Trainerin) verdient hat (insgesamt 1.400 Euro), bekommt Elterngeld nur auf Grundlage der 1.250 Euro, die Übungsleiterpauschale bleibt unberücksichtigt.


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Selbstständige: Alle Zahlungeingänge im Elterngeldzeitraum werden nachteilig berücksichtigt

Werden die Rechnungen für Tätigkeiten des Selbstständigen vor der Elternzeit erst im Elterngeldzeitraum bezahlt, so werden die Zahlungen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt, das hat das Bundessozialgericht mehrfach klargestellt. Es gilt das reine Zuflussprinzip.

 

Anders bei Angestellten hier wirkt sich eine verspätete Zahlung des Arbeitgebers während des Elterngeldzeitraums nicht nachteilig aus. Es wird bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt. Es gilt das modifizierte Zuflussprinzip.

 

BSG Urteil vom 5. April 2012 mehr....

 


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Landessozialgericht: 14 Monate doppeltes Elterngeld bei Zwillingen

 

Bei Zwillingen gibt es doppeltes Elterngeld für 14 Monate. Beide Eltern können zunächst für jeweils ein Jahr Elterngeld beantragen und dann "auf dem Papier" die Kinder tauschen. mehr....

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