Anspruch auf einen Kindergartenplatz im laufenden Kindergartenjahr?

In den Kommunen gibt es in der Regel für alle Kinder über drei Jahren einen Kindergartenplatz. Gerade im laufenden Kindergartenjahr ist es indes nicht immer einfach einen Platz zu bekommen. Das ist schwierig für Familien, die zugezogen sind oder deren Kind erst im laufenden Jahr "Kindergarten reif" wird.

 

Der Hinweis der Kommunen, dass nur im laufenden Kindergartenjahr neue Kinder aufgenommen werden können, entspricht indes nicht dem anwendbaren Sozialgesetzbuch VII. Jede Kommune ist verpflichtet allen Kindern innerhalb einer Anmeldefrist von 1 bis 3 Monaten einen Betreuungsplatz zu verschaffen.