Das letzte Kindergartenjahr ist beitragsfrei, d.h. 8 Stunden Betreuung inkl. Sonderöffnungszeiten sind beitragsfrei. Wird ein Kann-Kind eingeschult, so werden rückwirkend die Gebühren des letzten Jahres erstattet. Wird ein Kind ein Jahr zurückgestellt, ist es ein weiteres Jahr also insgesamt zwei Jahre beitragsfrei.
Das Kultusministerium hat dazu ein Informationsblatt herausgegeben: