Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge

Für viele Familien lohnt sich ein Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge. Ansprechpartnerin im Landkreis Stade ist Frau Gooßen 04141-576.

 

Geregelt ist der Anspruch in § 90 Abs. 3 SGB VIII. Danach sollen die Kindergartengebühren-/entgelte auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder ein Teilnahmebeitrag auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.

 

Der Anspruch beginnt allerdings erst mit dem Tag der Antragsstellung.

 

 

 

Download
Antrag auf Übernahme der Kindergartengeb
Adobe Acrobat Dokument 21.0 KB