Übernahme der Kosten des Bustransfers
Das Sozialgericht Hildesheim hat am 12. Dezember 2012 festgestellt:
Leistungsberechtigte gem. § 3 AsylbLG haben über § 6 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG im Wege der Ermessensreduzierung auf Null einen Anspruch auf Leistungen des sog. Bildungs- und Teilhabepakets entsprechend § 28 SGB II bzw. § 34 SGB XII.
Die einem Grundschüler vom Träger seines Schulhortes in Rechnung gestellten Kosten für den trägerorganisierten Bustransfer von der Grundschule zum Schulhort sind nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG gesondert zu übernehmen.