Zwei Kinder im Kindergarten
Geschwisterkinder erhalten in vielen Gemeinden eine Ermäigung von 50 %. Die Ermäßigung wird aber teilweise dann nicht gewährt, wenn ein Kind sich im beitragsfreien Kindergartenjaht befindet. Dazu berichtet das Stader Tageblatt am 19.08.2010. Die Klage von Buxtehuder Eltern gegen die Nichtgewährung des Geschwisterrabatt, wenn ein Kind sich m beitragsfreien Jahr befindet wurde vom VG Stade im Februar 2012 abgewiesen.
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Ein Kind im Kindergarten und ein Kind in der Tagespflege
Eine Ermäßigung wird auch dann nicht gewährt, wenn ein Kind im Kindergarten und das andere Kind in der Tagespflege betreut wird. Wird ein Kind in der Krippe und das andere im Kindergarten betreut gibt es indes ein Geschwisterermäßgung. Das ist ungerecht, denn es hängt vom Zufall ab, welches Kind den günstigeren Platz in der Krippe erhält. Der Landkreis Cuxhaven hat daher für beide Fälle eine Geschwisterermäßigung geregelt.
Es läuft daher derzeit ein gerichtliches Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg, um die Rechtmäßigkeit der Ungleichbehandlung im Landkreis Stade zu klären.