Überwältigend war am 23. September 2013 die Teilnahme am Runden Tisch zur Verbesserung der Kinderbetreuungszeiten in der Gemeinde Heinbockel (SG Oldendorf). Gemeinsam mit den beiden Vorsitzenden des Kreiselternrates der Kinderbetreuungseinrichtungen im Landkreis Stade Angela Heinssen und Manuela Mahlke-Göhring hatten die Elternvertreterinnen der Kindergärten in der Gemeinde Heinbockel zu einem Treffen aufgerufen. So kann Bürgerteilhabe aussehen! Über 25 Eltern mit Bedarf oder großem Interesse, der Bürgermeister der Gemeinde Heinbockel, Andreas Haack, die Vorsitzende des Jugendhilfesausschusses, Gerda Bincke-Oellerich, insgesamt sieben der elf Gemeinderatsmitglieder, mehrere Erzieherinnen der Kindergärten Hagenah und Heinbockel, die beiden Vorsitzenden des Kreiselternrates und die Vertreterin der Jugendkonferenz Oldendorf Ursula Männich-Polenz trafen sich zur ausführlichen Diskussion und Übergabe der Unterschriftenliste und des Antrags mit dem Ziel der Ausdehnung der Betreuungszeiten.
Derzeit sind die Betreuungszeiten auf 8-12 Uhr begrenzt. Der Bedarf nach einer Verlängerung der Öffnungszeiten ist aber seit Jahren sehr groß, wie sich in der Diskussion zeigte. Beispielhaft schilderten einige Mütter und Väter warum für sie dringend eine Verlängerung der Betreuungszeiten nötig ist.
Zwei Mütter mit Arbeitsplätzen in Buxtehude fühlten sich angesichts der Betreuungszeiten in der Gemeinde Heinbockel hilflos und allein gelassen. Ein Ganztagsbetreuung in der Gemeinde Oldendorf sei für sie nicht weiterführend. Zum einem gebe es in der Gemeinde Oldendorf keine freien Kitaplätze, wie andere Mütter bestätigten, und zum anderen sei der zusätzliche Fahrtweg enorm, so dass Berufstätigkeit dann zeitlich nicht leistbar wäre. Eine Betreuung in einer benachbarten Gemeinde widerspreche ihrem Wunsch nach wohnortnaher Betreuung zum Wohle der Kinder und werde außerdem seit kurzem nicht mehr von der Gemeinde gefördert, obwohl der Landkreis Stade auf die Pflicht zur Förderung der Betreuung in anderen Gemeinden hingewiesen habe. Faktisch sind die Mütter damit von der Erwerbstätigkeit ausgeschlossen oder zum Umzug gezwungen.
Sie könne auch nicht auf die Betriebskita des Elbeklinikums in Stade verwiesen werden, erläuterte eine Krankenschwester der dortigen Intensivstation. Die Zeiten der Betriebskita seien überhaupt nicht an die Schichtzeiten angepasst, so dass sie immer eine Zusatzperson benötigte, die die Kinder entweder bringt oder abholt. Ihre Schichten enden oder beginnen jeweils eine Stunde vor oder nach den Öffnungszeiten der Betriebskita. Während der Nachtschichten gebe es anders als in anderen Krankenhäusern keine Betreuung. Da sie Teilzeit arbeite, müßte sie außerdem die Kinder auch an ihren freien Tagen von Hagenah nach Stade bringen, dass sei absurd und die Kinder würden außerdem den Kontakt zu anderen Kindern in Hagenah missen. Sie geniesse das Dorfleben und die Dorfgemeinschaft in Hagenah sehr und sei deshalb von Berlin dorthin gezogen.
Eine als Masseurin selbständige und erfolgreiche Mutter von drei Kindern möchte ihren Kunden ein professionelles Klima bieten und ganzheitlich arbeiten. Das sei eine Herausforderung, wenn sie die Kinder rechtzeitig um 12 Uhr vom Kindergarten abholen müsse. Das Leben in der Samtgemeinde Oldendorf findet sie wunderschön. Sie hätte sich aber zusammen mit ihrem Mann für einen anderen Wohnort entschieden, wenn ihr Schwierigkeiten in der Kinderbetreuung bewußt gewesen wären.
Einig waren sich alle Eltern, dass die Kindergärten in Heinbockel und Hagenah eine große Bereicherung für die Kinder und die beiden Ortsteile sind. Wiederholt äußerten die Eltern, dass sie sich bewußt für das dörfliche und grüne Wohnen in Heinbockel und Hagenah entschieden haben und gerne dort mit ihrer Familie bleiben würden. Allerdings wünschen sie sich auch dringend moderne Lebensbedingungen, die sich positiv für die Familien auswirken. Längere Öffnungszeiten würden es den Erzieherinnen ermöglichen, die Kinder im Tagesablauf durch noch besser durch spezielle Angebote zu fördern, da nicht mehr die Bring- und Abholzeiten den Vormittagsablauf zu stark dominierten.
Der Bürgermeister der Gemeinde Heinbockel hörte sich sehr interessiert den Vortrag der Eltern und des Kreiselternrates an und stellte aufgrund des großen Bedarfs und des klar formulierten Antrags eine schnelle Entscheidung des Gemeinderates in Aussicht. Nach vielen Jahren der Diskussion über die Verlängerung der Betreuungszeiten sei man nun einen entscheidenden Schritt voran gekommen. Er forderte allerdings die vielen anwesenden Eltern auf, ihren Bedarf auch durch eine Teilnahme an der Gemeinderatssitzung zur Verlängerung der Öffnungszeiten zu demonstrieren. Für den Entscheidungsprozess sei es sehr wichtig, den Bedarf sichtbar zu machen. Daran schloss sich auch ein Mitglied des Jugendhilfeausschusses der Gemeinde Heinbockel an. Er wünschte sich außerdem, häufiger an Treffen der Eltern teilnehmen zu können, denn es sei ihm sehr wichtig, rechtzeitig und ausführlich von den Bedarfen der Eltern zu erfahren.
Unter Verweis auf die Rechtsvorschriften forderte die Vorsitzende des Kreiselternrates der Kinderbetreuungseinrichtungen im Landkreis Stade, Angela Heinssen die Gemeinde Heinbockel dazu auf, ihrerseits jährlich den tatsächlichen Bedarf der Eltern zu ermitteln und entsprechende Betreuungszeiten anzubieten, dazu sei sie verpflichtet nach den §§ 80 und 24 SGB VIII. Das habe der Leiter des Jugendamtes in Stade ausdrücklich bestätigt.
Auch die Kosten der verlängerten Öffnungszeiten wurden angesprochen. Nach Berechnungen der Gemeinde Heinbockel müssten die Eltern mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 68 Euro im Monat rechnen. Allerdings müsse man wohl davon ausgehen, dass die Gebühren wie in der Gemeinde Oldendorf bei einem Betrag von 183 Euro im Monat für eine 6 stündige Betreuung gedeckelt seien, erläuterte die Rechtsanwältin Angela Heinssen vom Kreiselternrat, die als Rechtsanwältin auf das kommunale Gebührenrecht spezialisiert ist. Sie ginge davon aus, dass sich der Gemeinderat bei seiner Sitzung darauf einigen könne. Eltern mit Kindern im beitragsfreien Kitajahr müßten für eine Betreuungszeit von bis zu 8 Stunden jedenfalls keine Gebühren zahlen.
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