Entfernung der Kita

OVG Münster gibt wichtige Hinweise


  • konkreten örtlichen Verhältnisse
  • allgemeinen und individuellen kind- und/oder elternbezogenen Bedarfsgesichtspunkte (etwa ob und inwieweit nicht berufstätige Hilfspersonen Unterstützung leisten)
  • sachlich gerechtfertigten Gründe, ob das Kind zu Fuß, mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Betreuungsort gebracht werden soll. Je nach Art der Transportnotwendigkeit können sich unterschiedliche Höchstgrenzen für die noch zumutbare Entfernung und den noch zumutbaren Zeitaufwand ergeben.
  • eine konkreter Ermittlungen zu dem jeweils maßgeblichen, durchschnittlichen Zeitaufwand während der voraussichtlichen Bring- und Abholzeiten. Ein bloßer Hinweis der Kommune zum selbst ermittelten Zeitbedarf ohne Hinweis auf Zeitpunkt der Messung reicht nicht. Entscheidend ist die zu den maßgeblichen Zeiten verifizierten Zeitermittlung des Routenplaners einer Internetseite wie www.google.maps.
  • Es kann unter konkreten Umständen einer Mutter, die einer Ganztagsbeschäftigung in einem Umfang von 40 Wochenstunden ohne Pausenzeiten nachgeht, unter Umständen unzumutbar sein, darauf verwiesen werden könnte, ihren Sohn mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Kindertagesstätte zu bringen
  • Eine Betreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes sei möglicherweise für das Kindeswohl besser, wenn die Fremdbetreuungszeiten in Wohnortnähe wegen der langen Fahrzeiten zur Arbeitsstätte wöchentlich 45 Stunden übersteigten.

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