OVG Münster gibt wichtige Hinweise
Sehr wichtige Hinweise für die Frage der Zumutbarkeit der Entfernung einer Kita enthält der Beschluss des OVG Münster vom 14. August 2013.
Es kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass ein Zeitaufwand von 30 Minuten oder eine Entfernung im Stadtgebiet von 5 km für das Kind und die Eltern zumutbar ist. Die Bewertung der Zumutbarkeit einer Entfernung zur Tageseinrichtung oder Tagespflegestelle ist nämlich immer auch kontextabhängig. Das OVG Münster hat dazu einige Vorgaben gemacht, die eine Überprüfung der Bescheide und die Argumentation in gerichtlichen Verfahren erleichtern. Entscheidend sind:
- konkreten örtlichen Verhältnisse
- allgemeinen und individuellen kind- und/oder elternbezogenen Bedarfsgesichtspunkte (etwa ob und inwieweit nicht berufstätige Hilfspersonen Unterstützung leisten)
- sachlich gerechtfertigten Gründe, ob das Kind zu Fuß, mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Betreuungsort gebracht werden soll. Je nach Art der Transportnotwendigkeit können sich unterschiedliche Höchstgrenzen für die noch zumutbare Entfernung und den noch zumutbaren Zeitaufwand ergeben.
- eine konkreter Ermittlungen zu dem jeweils maßgeblichen, durchschnittlichen Zeitaufwand während der voraussichtlichen Bring- und Abholzeiten. Ein bloßer Hinweis der Kommune zum selbst ermittelten Zeitbedarf ohne Hinweis auf Zeitpunkt der Messung reicht nicht. Entscheidend ist die zu den maßgeblichen Zeiten verifizierten Zeitermittlung des Routenplaners einer Internetseite wie www.google.maps.
- Es kann unter konkreten Umständen einer Mutter, die einer Ganztagsbeschäftigung in einem Umfang von 40 Wochenstunden ohne Pausenzeiten nachgeht, unter Umständen unzumutbar sein, darauf verwiesen werden könnte, ihren Sohn mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Kindertagesstätte zu bringen
- Eine Betreuung in der Nähe des Arbeitsplatzes sei möglicherweise für das Kindeswohl besser, wenn die Fremdbetreuungszeiten in Wohnortnähe wegen der langen Fahrzeiten zur Arbeitsstätte wöchentlich 45 Stunden übersteigten.
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