Anders als der Landkreis Stade, in dem die Satzung jetzt vom OVG Lüneburg für nichtig erklärt wurde, macht der Landkreis Dieholz es besser und gleicht die Gebühren von Tagespflege und Krippe seit 2009 an. Auch in den Städten Berlin und sogar in der Stadt Stade läuft es gut: Krippe und Kindertagespflege werden bezüglich der Elternbeiträge gleichbehandelt.
In Berlin gibt es ein einheitliches Gesetz zur Regelung der Elternbeiträge (s. Anlage). Und die Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege in der Hansestadt Stade regeln: "Der Kostenbeitrag .....
nach § 90 Abs. 1 SGB VIII wird auf der Grundlage der Beitragsordnung für die städtischen Kindertagesstätten erhoben. Für das zweite betreute Kind ermäßigt sich der Kostenbeitrag um 30 %; für jedes weitere betreute Kind um 60 %". Auch der Landkreis Cuxhaven berücksichtigt immerhin, das zweite Kind im Kindergarten als Grundlage für die Geschwisterermäßigung. Und ist insoweit vorbildlich.
Die Gleichbehandlung von Krippe und Kindertagespflege und die Geschwisterermäßigung bei zwei Kindern in unterschiedlichen betreuungseinrichtungen wird ebenfalls entschieden im anhängigen Berufungsverfahren vor dem OVG Lüneburg zu den Elternbeiträgen zur Kindertagespflege. Das OVG Lüneburg hat sich bisher nur auf die besonders schwerwiegende Verletzung des Gebührenrechts beschränkt. Das ist üblich im Berufungsantragsverfahren. Im Berufungsverfahren wird weiter ausführlich zur Gleichbehandlung vor getragen.
Kommentar schreiben
Rebbecca Titcomb (Sonntag, 22 Januar 2017 03:24)
Hello Dear, are you genuinely visiting this site on a regular basis, if so after that you will definitely obtain good experience.
Jenise Linsley (Sonntag, 22 Januar 2017 08:36)
It's a pity you don't have a donate button! I'd most certainly donate to this superb blog! I guess for now i'll settle for bookmarking and adding your RSS feed to my Google account. I look forward to fresh updates and will share this site with my Facebook group. Talk soon!